AGB Schmeiser Marketing

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Ute Schmeiser (nachfolgend „Schmeiser Marketing“ genannt) mit ihren Vertragspartnern, (nachfolgend „Kunde“ genannt). Das gilt insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Marketing-, Kommunikationsberatung und -Planung, der Gestaltung von Print- und Digitalmedien. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von Schmeiser Marketing entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

1.2
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

1.3
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Schmeiser Marketing schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2. Präsentationen

2.1
Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben sämtliche Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von Schmeiser Marketing. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an Schmeiser Marketing zurückzugeben.

2.2
Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es Schmeiser Marketing unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

2.3
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von Schmeiser Marketing oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

3. Kostenvoranschläge, Vergütung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze von Schmeiser Marketing nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt. Die Honoraransprüche von Schmeiser Marketing entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen Kostenvoranschlag von Schmeiser Marketing veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Kunde mit Schmeiser Marketing schriftlich vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt der Kostenvoranschlag spätestens nach 5 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des Kostenvoranschlages ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

4. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Schmeiser Marketing ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen, zum Beispiel Fotolizenzen, im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

5. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

5.1
Sämtliche von Schmeiser Marketing angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen, Arbeitsunterlagen, Hand-outs, etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von Schmeiser Marketing dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von Schmeiser Marketing genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen, etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an Schmeiser Marketing zu zahlen.

5.2
Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder nachrangig dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Schmeiser Marketing.

5.4
Bei Veröffentlichungen wird Schmeiser Marketing in üblicher Form als Urheber genannt.

5.5
Schmeiser Marketing darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

5.6
Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von Schmeiser Marketing geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.

6. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe

Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von Schmeiser Marketing erfüllt, hat der Kunde Schmeiser Marketing die verauslagten Zahlungen zu ersetzen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Schmeiser Marketingrechnung in Abzug gebracht werden.

7. Rechnungen, Aufrechnungen

Schmeiser Marketing ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen. Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die Schmeiser Marketing durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart. Vereinbarte Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Haftung und Versand

8.1
Schmeiser Marketing haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten.

8.2
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe von Schmeiser Marketing. Schmeiser Marketing haftet deshalb nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Schmeiser Marketing haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

8.3
Wird Schmeiser Marketing von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde Schmeiser Marketing von der Haftung frei.

8.4
Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von Schmeiser Marketing erfolgt. Schmeiser Marketing ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Troisdorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.